Klub für Terrier von 1894 e.V.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sorgt für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung: ein für Listenhunde von der Gemeinde verhängter Leinenzwang ist unter bestimmten Bedingungen (Wesenstest) unwirksam, wenn andere "große Hunde" frei laufen dürfen.

Info hier

 


 

Aus dem FCI-Newsletter:

 

Der FCI-Vorstand kam am 11. und 12. August 2010 in Bratislava zusammen.

 

Nachstehend sind die wichtigsten getroffenen Entscheidungen aufgelistet. Bitte leiten Sie diese wichtigen Informationen an Ihre Richter/innen, Rassehunde Clubs, Clubs und alle in der Hundeszene Ihres Landes aktiven Personen weiter, und veröffentlichen Sie sie eventuell in Ihrer Verbandszeitschrift.

 

HUNDEFEINDLICHE GESETZE

Der FCI-Vorstand ist der Ansicht, dass es unbedingt notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die hundefeindlichen Gesetze, die in letzter Zeit in vielen FCI-Ländern aufgetaucht sind, zu verhindern bzw. ihnen entgegenzuwirken. Daher wird ein Zirkular mit folgender Erklärung verfasst:

1. Double-Handling ist bei internationalen FCI-CACIB-Ausstellungen untersagt.

2. Die Richter/innen sind verpflichtet, jeden Hund zu disqualifizieren, der im Ring aggressives Verhalten zeigt.

3. Hunde dürfen bei der Bewertung nicht gegeneinander (einander gegenüberstehend) vor einem Richter/einer Richterin stehen.

 

Außerdem wird sich die FCI an alle FCI-Mitglieder und Vertragspartner wenden, um sie zu ihren geplanten Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung der Hunde bzw. ihrem Schutz zu befragen. Der Vorstand würde auch die Bereitstellung von Informationen auf nationaler Ebene begrüßen, in denen auf die Wichtigkeit der Zucht mit ausschließlich erbgesunden und ausgeglichenen Hunden bestanden wird. Sobald das FCI-Büro genügend Material erhalten hat, wird der Vorstand dieses prüfen und dann eine Broschüre zu dieser Thematik verfassen

...


 

Änderung der Zuchtordnung §3 Abs. 17:

 

Gemäß Beschluß des KfT-Vorstands müssen ab 1. 1. 2010 von denjenigen Hunden, die erstmalig zur Zucht eingesetzt werden, Blutproben (2ml EDTA-Blut) zur Erstellung eines DNA-Profils entnommen werden. Die Kosten für Entnahme, Versand und Untersuchung der Probe trägt der Eigentümer des Hundes.

Die Kosten für die 10jährige Einlagerung der Probe trägt der KfT.

Der Nachweis über die Probeentnahme ist ab 1. 1. 2010 zur Zuchtzulassung vorzulegen.

Die Blutprobe geht in das Eigentum des KfT über.

Durchführungsbestimmungen

Es sind ausschließlich die entsprechenden Formulare des KfT zu verwenden.

DNA-Auftragsformular

 


 

Tätowieren

 

Gemäß Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27. 10. 2009 ist es in Bayern ab 2010 untersagt, Hunde im Alter von über 2 Wochen ohne Betäubung zu tätowieren (§5 Abs.3 Nr.7 des Tierschutzgesetzes); Hunde, die älter sind als 2 Wochen, dürfen nur noch von Tierärzten und nur noch unter Betäubung tätowiert werden.

 

Der Mikrochip kann nach wie vor ohne Betäubung gesetzt werden.

 

In Bayern werden deshalb die Zuchtwarte nicht mehr tätowieren. Der KfT empfiehlt auch den Züchtern und Zuchtwarten in den anderen Bundesländern, auf die Tätowierung zu verzichten.

 


Nachdem 5 Jahre lang 6 Hunde freilaufend auf einem Grundstück gehalten worden waren, wollte ein Nachbar diese Haltung nicht mehr dulden. Im Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (AZ: 7 K 2188/04) befanden die Richter jedoch, daß "ein Hundebesitzer nach 5 Jahren davon ausgehen darf, daß sich die Nachbarn mit der Haltung der Tiere abgefunden haben".


Jäger "verwechselt" Golden Retriever mit Fuchs - Jagdschein eingezogen - 

Näheres hier


In Hessen gehört aufgrund der entsprechenden neuen Verordnung der Rottweiler nun auch zu den "Listenhunden".

 

In dieser Verordnung werden nun per Definition  jene Tiere als Kampfhunde bezeichnet, die "zu Kämpfen untereinander, gegen Bullen oder Ratten gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt wurden" - 

 

damit gehört nun auch der Yorkshire Terrier zu den Kampfhunden???


Als sie die "Kampfhunde" ausrotteten, habe ich geschwiegen. Ich hatte ja keinen "Kampfhund". Als sie die Herdenschutzhunde abholten, habe ich geschwiegen, ich hatte ja keinen Herdenschutzhund. Als sie alle größeren Hunde verboten, habe ich geschwiegen, ich hatte ja keinen großen Hund. Als sie meinen Hund abholten, hat das niemanden mehr interessiert. 

 

Autor unbekannt


Schweiz:

 

Hundegesetz ohne Rasseverbote

Nationalratskommission will Halter in die Pflicht nehmen

 

Ein eidgenössisches Hundegesetz soll landesweit für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen, ohne dass bestimmte Rassen verboten werden. Mit 14 zu 5 Stimmen hat eine Nationalratskommission dieses Gesetz verabschiedet. 

 

«Es brauche ein Hundegesetz, sagte Oskar Freysinger (SVP/VS), Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) vor den Medien in Bern. In der Schweiz lebten 500'000 Hunde, darunter 70'000 bis 80'000 «ziemliche Brocken».

 

Keine eidgenössische Rasseliste

 

Im Gegensatz zu einem früheren Projekt der WBK verzichtet das Gesetz auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen, die verboten oder speziell behandelt werden sollen. Die Gefährlichkeit eines Hundes lasse sich nicht an der Rasse festmachen, sagte Freysinger.

 

Einzelne Kantone haben in der Zwischenzeit Rasselisten erlassen, laut Freysinger «jeder eine andere». Die Vorlage der WBK ermöglicht es den Kantonen ausdrücklich, strengere Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen.

 

Halter und Züchter in der Pflicht

 

Das Gesetz nimmt in erster Linie die Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie auf Schulanlagen und Pausenplätzen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.

 

Werden Menschen oder Tiere von einem Hund erheblich verletzt oder fällt ein
Hund durch übermässiges Aggressionsverhalten auf, muss dies gemeldet werden. Der Bundesrat kann Kurse «zur Sozialisierung» von Hunden für die Halter obligatorisch erklären. Solche Kurse sieht bereits die Tierschutzgesetzgebung vor.

 

Scharfe Hunde nur im Schutzdienst 

 

Für Spezialeinsätze namentlich im Dienste von Polizei und Armee lässt das Gesetz Ausnahmen zu. So dürfen Hunde für den Schutzdienst auf Schärfe abgerichtet werden. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen und haftet für den vom Tier angerichteten Schaden.

 

Der Nationalrat wird sich in der Sommersession mit der Vorlage der WBK befassen. Da Bundesvorschriften zur Hundehaltung nur mit einer Verfassungsänderung möglich sind, wird das Volk das letzte Wort haben.

 

Gegenvorschlag zu Tierschutzanwälten

 

Des Weiteren will die WBK die Rechtsstellung der Tiere in Strafverfahren verbessern. Sie hält daran fest, der Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer Tierschutzes (STS) einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen.

 

Diese verlangt, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei und andern Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt. Der Bundesrat lehnt sie ab, weil er nicht in die Organisationsautonomie der Kantone eingreifen möchte.

 

(sda/bers]

 

Ergänzung:

Der Kanton Tessin hat 30 Hunderasse aufgelistet, für die neu ab 01.04.09 eine Bewilligungspflicht besteht, außerdem müssen Kurse absolviert werden sowie ein Test. In der Öffentlichkeit besteht Leinenpflicht, bei gegebenen Umständen kann eine Maulkorbpflicht verhängt werden. Ein einmaliger Beißvorfall hat als Folge einen unwiderrufliche Leinen- und Maulkorbzwang. (Liste sh. weiter unten)

 

Mit einem gelisteten Hund darf man als Einzelperson nur noch mit 1 Hund spazierengehen. Hat man 4 Hunde, muß man 4 x gehen ...


Unter Mitwirkung von Dr. Erich Zimen gab es schon vor längerer Zeit einen CANIS Workshop, in dem die "Rechte eines Hundes" erarbeitet wurden. Lesens- und überlegenswert!

hier  


Jahrelang war nach entsprechenden Bemühungen des Tierschutzes der Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel verboten; es gibt nun aber Bestrebungen, diesen Verkauf wieder zuzulassen. Ein bekannter Hundehändler hat bereits einen "Supermarkt" für Hundewelpen eröffnet, in dem Tiere aus der Vermehrung verkauft werden. 

Es soll eine Petition an den Bundestag eingereicht werden, in der das weitere Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen im Zoofachhandel gefordert wird.

Näheres hierzu hier


Gravierende Änderungen sind in diesem Jahr zur Hundehaltung in der Schweiz in Kraft getreten. 

 

Alle Hundehalter müssen ab September 2008 ein "Hundehalterbrevet" absolvieren - egal ob sie einen Malinois oder einen Chihuahua führen und egal, ob sie 17, 47 oder 77 Jahre alt sind. Die Schulung umfaßt 4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis und kann nur von entsprechend anerkannten Ausbildern abgehalten werden. Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muß man dies Training im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes absolvieren.

 

Darüberhinaus gibt es Bestrebungen, den Schutzdienst (VPG und IPO) außer für Dienst- und Armeehunde gänzlich zu verbieten. Derzeit dürfen sportlich geführte Hunde innerhalb von vom Bundesamt für das Veterinärwesen anerkannten Organisationen noch schutzdienstmäßig ausgebildet werden; die Verwendung von Softstöcken ist jedoch schon - außer in begründeten Fällen für Diensthunde - verboten. Nicht geklärt ist, ob das Mitführen dieser Softstöcke in der Schutzdienstausbildung oder das Antäuschen von Schlägen auch verboten ist.

 

Die FCI hat im Juni 2008 beschlossen, daß die Schweiz keine CACIT, WM o.ä. mehr ausrichten darf. Eine in der Schweiz abgelegte IPO ohne Stockschläge bleibt in anderen Ländern anerkannt.

 

Ungeklärt ist, wie Schweizer Sportler ihre Hunde auf Wettkämpfe in anderen Ländern vorbereiten sollen.

 

Art. 73 der neuen Tierschutzregelung verbietet die Verwendung von Stachelhalsbändern und übermäßiger Härte.

 

Die Erstellung von "Rasselisten" und Haltungsbewilligungen ist den einzelnen Kantonen vorbehalten. Beispielhaft sei das Tessin angeführt, wo eine Rasseliste aufgestellt werden soll für Hunde, deren Haltung bewilligt werden muß und die einen Wesenstest absolvieren müssen. Diese Rasseliste beinhaltet 29 Rassen

(Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pitbull, Rottweiler, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Alano (Deutsche Dogge), English Bulldog, Mastiff, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Tosa Inu, Cane Corso, Kaukasischer Owtscharka, Sarplaninac, Zentralasiatischer Herdenschutzhund, Anatolischer Herdenschutzhund, Tibetmastiff, Deutscher Schäferhund, Belgische Schäferhunde (Malinois, Lakenois, Groenendael, Tervueren), Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Hollandse Herder, Tatrahund, Russischer Owtscharka, Dobermann)

für die wohl eine wissenschaftliche oder durch entsprechende Vorfälle indizierte Begründung völlig fehlt.


In Österreich können nun auf Veranstaltungen Tollwutimpfungen mit 3jähriger Impffrist anerkannt werden.

 

Den Text der entsprechenden Tierschutzveranstaltungsverordnung finden Sie hier


Seit 1.1. 2005 gilt auch in Österreich ein Kupierverbot. Kupierte Hunde, die nach dem 1.1. 2008 geworfen wurden, dürfen in Österreich nicht mehr ausgestellt werden.

 

Stachelhalsbänder sind in Österreich ebenfalls verboten!


Das AG Uckermünde hat am 9. 9. 2008 ein Urteil zur Haftung des Züchters beim Verkauf eines Hundes mit HD erlassen. Dabei wendete das Gericht die Regelungen des Verbrauchsgüterverkaufs an.

Demzufolge ist jeder "ordentliche", d.h. vereinsgebundene Züchter, auch wenn er nur in kleinem Rahmen züchtet, in Bezug auf das Güterkaufrecht als "gewerblicher Züchter" einzustufen, wohingegen im Umkehrschluß jemand, der eine HD-kranke und hüftoperierte Hündin bewußt  decken läßt, "damit sie einmal in ihrem Leben Welpen hat", als Hobbyzüchter durchgeht und sämtliche Gewährleistungen rechtlich ausschließen kann.

Obwohl der betreffende Hund mit 9 Monaten und vorgeröntgt mit Übergabe der Röntgenbilder an den Käufer verkauft wurde, wurde der Züchter verurteilt.

Den genauen Urteilstext finden Sie hier (pdf-Datei)


Roman Mirkus legte an der Tierärztlichen Fakultät der LM-Universität München seine Dissertationsarbeit vor; Thema: "Statistische Auswertung von Sachverständigengutachten über Hunde mit Beißvorfällen in Bayern"

 

Diese sehr interessante Arbeit finden Sie hier (pdf-Datei)